AGB

Allgemeine Vertrags- und Teilnahmebedingungen des Systemischen Instituts Hamburg

1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Aus- und Weiterbildungsangebote des Systemischen Instituts Hamburg.

2 Leistungsinhalte

Das Systemische Institut Hamburg bietet verschiedene Aus- und Weiterbildungen an. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können zwischen folgenden Ausbildungsangeboten wählen:

a) Ausbildung zum Systemischen Business Coach

Diese umfasst 7 Module mit 213 Ausbildungsstunden, 7 Treffen zur Peer-Gruppen-Arbeit sowie Selbststudium mit 120 Ausbildungsstunden, einen Pre- und Post-Kompetenz-Test, ein Auswertungsgespräch, umfangreiches Lernmaterial, Abschlusszertifikat (bei Erfüllung aller Voraussetzungen, siehe § 4) oder alternativ Teilnahmebescheinigung, Verpflegung in den Kaffeepausen.

b) Online-Ausbildung zum Systemischen Business Coach

Die Online-Ausbildung umfasst 7 Module mit 213 Ausbildungsstunden, 7 Treffen zur Peer-Gruppen-Arbeit sowie Selbststudium mit 120 Ausbildungsstunden, einen Pre- und Post-Kompetenz-Test, ein Auswertungsgespräch, umfangreiches Lernmaterial, Teilnahmezertifikat (bei Erfüllung aller Voraussetzungen, siehe § 4) oder alternativ Teilnahmebescheinigung.

Die Teilnehmenden werden darüber informiert, dass die Online-Ausbildung zum Systemischen Business Coach nicht von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen ist und keine staatlich anerkannte Qualifikation vermittelt. Der Kurs dient der persönlichen Weiterbildung ohne staatliche Akkreditierung. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die berufliche Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte.

Optional

Für die Teilnehmenden unserer Coaching-Ausbildung bieten wir 3 begleitende Coachings sowie ein Auswertungsgespräch zum Post-Test zu einem reduzierten Preis von 250,00 EURO/Stunde (MwSt. befreit) an, wenn diese Option gleichzeitig mit der Ausbildung gebucht wird.

Individuelle Änderungen des Ausbildungsprogramms bleiben vorbehalten.

c) Ausbildung zum Systemischen Organisationsentwickler

Die Ausbildung umfasst insgesamt 6 Module mit 140 Ausbildungsstunden, 3 Intervisionstreffen, 2 Peer-Group-Treffen sowie Selbststudium mit 110 Ausbildungsstunden, ein Interview, umfangreiche Lernmaterialien, Abschlusszertifikat (bei Erfüllung aller Voraussetzungen, siehe § 4) oder alternativ Teilnahmebescheinigung, Verpflegung in den Kaffeepausen.

Optional

Für die Teilnehmenden unserer Ausbildung zum Organisationsentwickler bieten wir 3 begleitende Coachings zu einem reduzierten Preis von 250,00 EURO/Stunde (zzgl. MwSt.).

Individuelle Änderungen des Trainingsprogramms bleiben vorbehalten.

d) Kompaktseminare

Diese umfassen 1 oder 2 Seminartage, Teilnahmebescheinigung, Skript, Trainingsmaterial, Verpflegung in den Kaffeepausen.

e) Webinare

Diese umfassen 4 Unterrichtsstunden Fortbildung digital, Teilnahmebescheinigung.

f) Coaching

Hier werden Inhalte, Umfang und Kosten zwischen Coach und Coachee abgesprochen.

3 Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmenden unserer Ausbildungen müssen psychisch stabil und volljährig sein und ein laufendes oder abgeschlossenes Studium vorweisen (Ausnahmen sind nach Absprache möglich). Außerdem setzen wir Interesse an der Arbeit mit Menschen voraus.

Während der Ausbildungen wird an eigenen Themen und Anliegen gearbeitet: dazu gehört auch biografische und emotionale Reflexion. Darüber hinaus sind soziale Kompetenzen und ein wertschätzender Umgang mit anderen Menschen – insbesondere mit den anderen Teilnehmenden – Voraussetzung für die Teilnahme.

Mit ihrer Unterschrift zur Ausbildungsanmeldung bestätigen die Teilnehmenden ausdrücklich: „Ich erkläre, psychisch und geistig belastbar zu sein und in der Lage, an der Ausbildung zum Systemischen Business Coach und/oder Organisationsentwickler teilzunehmen und in allen Selbsterfahrungsanteilen Verantwortung für mich selbst zu übernehmen.“

Das Systemische Institut Hamburg behält sich das Recht vor, den Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich im Verlauf der Ausbildung herausstellt, dass der Teilnehmende die oben genannten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder sich unethisch oder rechtswidrig verhält.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, die vom Systemischen Institut Hamburg bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zeitanteilig im Verhältnis zur vereinbarten Gesamtleistung zu vergüten. Soweit darüberhinausgehende Vorauszahlungen von den Teilnehmenden geleistet wurden, werden diese vom Systemischen Institut Hamburg zurückerstattet.

4 Regelung der Ausbildungsabschlüsse

a) Eine Teilnahmezertifizierung als Systemischer Business Coach erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  • Teilnahme an 7 Modulen mit 213 Ausbildungsstunden (höchstens 1 Modulausfall ist erlaubt)
  • 7 Treffen für Peergruppen-Arbeit sowie Selbststudium mit 120 Ausbildungsstunden
  • Ein abgeschlossener Coaching-Fall mit mindestens 3 Sitzungen
  • Bestehen der schriftlichen Klausur (Falldokumentation)
  • Teilnahme an dem Abschlusskolloquium (komplettes Modul)
  • Präsentation des Coaching-Falls im Abschlusskolloquium
  • Pretest mit Test-Auswertung und einem Interview
  • Posttest zum Eigenabgleich

Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung für die Module zu erhalten, an denen sie teilgenommen haben.

b) Eine Teilnahmezertifizierung als Systemischer Organisationsentwickler erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  • Teilnahme an 6 Modulen mit 140 Ausbildungsstunden (höchstens 1 Modulausfall ist erlaubt)
  • 3 Intervisionstreffen, 2 Peer-Group-Treffen und sowie Selbststudium mit 110 Ausbildungsstunden
  • Ein abgeschlossener Organisationsentwicklungs-Prozess mit mindestens 3 Beratungseinheiten
  • Bestehen der schriftlichen Klausur (Falldokumentation)
  • Teilnahme an dem Abschlusskolloquium (komplettes Modul)
  • Präsentation des Organisationsentwicklungs-Prozesses im Abschlusskolloquium
  • Ein Interview

Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung für die Module zu erhalten, an denen sie teilgenommen haben.

5 Abwesenheitsregelung

Ein Modulausfall ohne Nachholpflicht und ohne Nachweis ist erlaubt. Kann ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder Dienstreise an einzelnen Modulen nicht teilnehmen, besteht die Möglichkeit, das/die fehlende(n) Modul(e) mit Ausnahme des letzten Moduls in einem späteren Lehrgang kostenfrei nachzuholen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. eines betrieblichen Nachweises sowie freie Plätze in den zukünftig angebotenen Modulen.

Fehlende Module ohne Nachweis müssen auf eigene Kosten nachgeholt werden. Für das Nachholen von Modulen der Coaching-Ausbildung wird eine Gebühr von 1.060,00 EUR (MwSt. befreit) erhoben. Für das Nachholen von Modulen der Organisationsentwickler-Ausbildung wird eine Gebühr von 1.410,15 EUR (inkl. MwSt.) erhoben.

Ein Nachholen des letzten Moduls ist grundsätzlich nicht möglich, da es sich um eine Abschlussprüfung handelt. Sofern der Teilnehmer an diesem Modul aus einem triftigen (nachweisbaren) Grund nicht teilnimmt, kann die Abschlusspräsentation zur Zertifizierung nur in einem gesonderten Termin mit dem Dozenten erfolgen. Sofern der Teilnehmer einen solchen Zusatztermin wünscht, ist dieser vom Teilnehmer gesondert zu vergüten. Kosten: 350,00 EUR/Stunde. Zusätzliche Korrekturen der Abschlussarbeit (3 kostenlos) werden mit 250,00 EUR/Stunde berechnet.

Ein Pretest mit Test-Auswertungsgespräch in der Coaching-Ausbildung ist eine der Voraussetzungen für die Zertifizierung. Das Test-Auswertungsgespräch ist für die Teilnehmenden grundsätzlich kostenlos. Wird der vereinbarte Termin nicht 24 Stunden vor dem Termin (oder vorher) abgesagt, berechnen wir diesen mit 250,00 EUR, sofern eine Zertifizierung gewünscht wird. Für die Teilnahmebescheinigung sind Test und Testauswertung nicht erforderlich.

Wird ein optionales, kostenpflichtiges Begleit-Coaching nicht 48 Stunden vor dem Termin abgesagt oder während der Ausbildung nicht in Anspruch genommen, verfällt es.

6 Anmeldung und Teilnahmegebühr

Die verbindliche Anmeldung zur Aus- und Weiterbildung kann per Post oder per PDF-Formular in einer E-Mail erfolgen.

Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig, sofern keine Ratenzahlung vereinbart wurde. Ist Ratenzahlung vereinbart, erfolgt die Zahlung in den vereinbarten Raten, die jeweils vor Beginn der nächsten Seminareinheit fällig sind. Die genaue Anzahl und Höhe der Raten ergeben sich aus dem Anmeldeformular.

Bei teilweisem oder vollständigem Zahlungsverzug ist das Systemische Institut Hamburg von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit.

7 Rücktritt

a) Ausbildungen, Seminare, Trainings, Webinare

Ein Rücktritt ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr möglich. Bei Rücktritt später als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine angemessene Aufwandsentschädigung erhoben. Steht kein geeigneter Ersatzteilnehmer zur Verfügung, kann diese Aufwandsentschädigung bis zur vollen Höhe der Veranstaltungsgebühr betragen.

Für den Verwaltungsaufwand, der mit der Anmeldung und Vorbereitung der Veranstaltung verbunden ist, wird bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5-10% der Kursgebühr erhoben, je nach Intensität und Umfang der bereits geleisteten Vorbereitungen.

b) Coaching, Supervision

Für Coachings und Supervisionen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, wird der volle Preis von 250,00 EUR (zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt.

c) Absage vom Systemischen Institut Hamburg

Eine Aus- oder Weiterbildung kann vom Systemischen Institut Hamburg aus wichtigem Grund abgesagt werden, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder dem Ausfall eines Dozenten. Findet eine Veranstaltung aus wichtigem Grund nicht statt, erstattet das Systemische Institut Hamburg bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück oder stellt den Teilnehmer auf Wunsch auf einen anderen Termin um.

Teilnehmer haben 14 Tage nach Mitteilung des neuen Termins Zeit, diesen zu akzeptieren. Wenn die Teilnehmenden den neuen Termin ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des neuen Termins akzeptieren, gelten die regulären Kündigungsregelungen für die veränderten Bedingungen.

Kann eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) nicht durchgeführt werden, wird das Systemische Institut Hamburg die Veranstaltung auf einen späteren Termin verschieben oder eine alternative Lösung anbieten. Eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühren ist in diesem Fall nicht verpflichtend.

Das Widerrufsrecht bleibt bestehen, bis der Teilnehmer den neuen Termin akzeptiert.

Änderungen der Veranstaltungstermine werden spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Startdatum per E-Mail mitgeteilt.

8 Kündigung

Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten kann der Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Für Teilnehmende, die die Veranstaltung zu einem ermäßigten Preis gebucht haben, ist eine ordentliche Kündigung erst nach der Hälfte der Veranstaltung möglich.

Im Falle einer Kündigung der Teilnahme während der Ausbildung wird eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr für die noch nicht absolvierten Teile gewährt. Bereits in Anspruch genommene Leistungen wie Module, Seminare, Coachings etc. sind nicht erstattungsfähig.

Die Teilnehmenden können nach Wunsch eine Teilnahmebescheinigung für die erfolgreich abgeschlossenen Module erhalten.

9 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung gemäß Fernabsatzgesetz: Die Teilnehmenden haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Widerruf muss schriftlich und nachweislich per E-Mail oder Brief erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Teilnehmende vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Veranstaltung begonnen hat.

10 Urheberrecht

Die Arbeitsunterlagen des Systemischen Instituts Hamburg sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung der Unterlagen für eigene gewerbliche Zwecke oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde ausdrücklich die schriftliche Zustimmung des Instituts erteilt.

11 Datenschutz

Mit der Anmeldung zum Systemischen Business Coach und/oder Organisationsentwickler erklären sich die Teilnehmenden widerruflich damit einverstanden, dass von ihnen angegebenen Daten in der Teilnehmerdatenbank des Systemischen Instituts Hamburg gespeichert werden. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur zum Zweck der Durchführung der Ausbildungen und zur Kommunikation mit den Teilnehmenden verwendet. Die Teilnehmenden können jederzeit der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.

Bei der Übermittlung von Daten über das Internet übernimmt das Systemische Institut Hamburg keine Haftung für Übermittlungsfehler, Veränderung oder Verlust der Daten sowie für die Datensicherheit.

Hinweis zu Medienveröffentlichungen: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei unseren Gruppenveranstaltungen Fotos und Videos gemacht werden. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass diese Fotos für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts verwendet werden dürfen. Die Teilnehmer haben jedoch im Rahmen der Veranstaltungen das Recht auf Widerspruch gegen diese Verwendung.

12 Haftung für Unfälle

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Systemische Institut Hamburg übernimmt keine Haftung für persönliche Schäden oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der gewählten Veranstaltung auftreten könnten, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Instituts.

Es wird empfohlen, dass Teilnehmer eine private Unfallversicherung abschließen, um sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse abzusichern.

13 Haftung

Das Systemische Institut Hamburg übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die während der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auftreten. Die Haftung des Instituts beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Systemische Institut Hamburg nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, sind ausgeschlossen. Das Systemische Institut Hamburg übernimmt zudem keine Haftung für die Inhalte verlinkter Seiten oder Grafiken.

Fassung vom 01.03.2022, Anpassung am 22.11.2024