Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Vertrags- und Teilnahmebedingungen der SIH GmbH (Systemischen Institut Hamburg)

Gültig ab 01.03.2022

  • 1 Allgemeines
  • 2 Leistungsinhalte
  • 3 Teilnahmebedingungen
  • 4 Regelung der Ausbildungsabschlüsse
  • 5 Abwesenheitsregelung
  • 6 Anmeldung und Teilnahmegebühr
  • 7 Rücktritt
  • 8 Kündigung
  • 9 Widerrufsbelehrung
  • 10 Urheberrecht
  • 11 Datenschutz
  • 12 Haftung für Unfälle
  • 13 Haftung
1 Allgemeines

1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Aus- und Weiterbildungsangebote des Systemischen Instituts Hamburg.

2 Leistungsinhalte

2 Leistungsinhalte

2.1 Das Systemische Institut Hamburg bietet verschiedene Aus- und Weiterbildungen an.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können zwischen folgenden

Ausbildungsangeboten wählen:


a) Ausbildung zum Systemischen Business Coach (Präsenzformat)

Das Basis Paket umfasst 7 Module mit 213 Ausbildungsstunden, 7 Treffen zur Peer-Gruppen-Arbeit

sowie Selbststudium mit 120 Ausbildungsstunden, einen Pre- und Post-Kompetenz-Test, ein Auswertungsgespräch, begleitende Lernmaterialien zur individuellen Vertiefung, Abschlusszertifikat (bei Erfüllung aller Voraussetzungen, siehe § 4) oder alternativ Teilnahmebescheinigung, Verpflegung in den Kaffeepausen.

Das Premium Paket umfasst alle Leistungen vom Basis Tarif, zusätzlich 3 individuellen

Begleit-Coachings online (à 1 Stunde), 3 Kleingruppen Supervision online (à 1 Stunde), Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und Praxisreflexion.

b) Online-Ausbildung zum Systemischen Business Coach (Live-Online-Format)

Die Online-Ausbildung im Basis Paket umfasst 7 Module mit 213 Ausbildungsstunden, 7

Treffen zur Peer-Gruppen-Arbeit sowie Selbststudium mit 120 Ausbildungsstunden,

einen Pre- und Post-Kompetenz-Test zur individuellen Standortbestimmung, ein

Auswertungsgespräch, begleitende Lernmaterialien zur individuellen Vertiefung.

Das Premium Paket umfasst alle Leistungen vom Basis Tarif, zusätzlich 3 individuellen Begleit-Coachings online (à 1 Stunde), 3 Kleingruppen Supervision online (à 1 Stunde), Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und Praxisreflexion.

Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Ausbildungselementen gemäß § 4 erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung im Live-Online-Format. Sofern nicht alle vorgesehenen Ausbildungselemente absolviert wurden, wird eine Teilnahmebescheinigung über die jeweils durchgeführten Module und Inhalte ausgestellt.

 

Die Online-Ausbildung wird als synchrones Live-Format durchgeführt und fällt daher nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Eine Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist nicht erforderlich. Es handelt sich um eine berufliche Weiterbildung zur persönlichen Kompetenzentwicklung. Der Kurs ist nicht staatlich akkreditiert und vermittelt keine staatlich anerkannte Qualifikation. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die berufliche Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte.

Individuelle Änderungen des Ausbildungsprogramms bleiben vorbehalten.

 

c) Ausbildung zum Systemischen Organisationsentwickler (Präsenzformat)

Das Basis-Paket umfasst insgesamt neun Module mit 140 Ausbildungsstunden, einschließlich drei

als Intervisionstreffen gestalteter Module. Zusätzlich finden zwei Peer-Group-Treffen statt. Das begleitende Selbststudium umfasst weitere 110 Ausbildungsstunden. Bestandteil der Ausbildung sind außerdem ein Interview zur persönlichen Standortbestimmung sowie begleitende Lernmaterialien zur individuellen Vertiefung.

Das Premium Paket beinhaltet alle Leistungen vom Basis Tarif, zusätzlich 3 individuellen Begleit-Coachings online (à 1 Stunde), 3 Kleingruppen Supervision online (à 1 Stunde), Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und Praxisreflexion.

d) Ausbildung zum Systemischen Organisationsentwickler (Live-Online-Format)

Die Online-Ausbildung im Basis Paket umfasst insgesamt neun Module mit 140 Ausbildungsstunden, einschließlich drei als Intervisionstreffen gestalteter Module. Zusätzlich finden zwei Peer-Group-Treffen statt. Das begleitende Selbststudium umfasst weitere 110 Ausbildungsstunden. Bestandteil der Ausbildung sind außerdem ein Interview zur persönlichen Standortbestimmung sowie begleitende Lernmaterialien zur individuellen Vertiefung.

Das Premium Paket umfasst alle Leistungen vom Basis Tarif, zusätzlich 3 individuellen

Begleit-Coachings online (à 1 Stunde), 3 Kleingruppen Supervision online (à 1 Stunde), Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und Praxisreflexion.

Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Ausbildungselementen gemäß § 4 erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung im Live-Online-Format. Sofern nicht alle vorgesehenen Ausbildungselemente absolviert wurden, wird eine Teilnahmebescheinigung über die jeweils durchgeführten Module und Inhalte ausgestellt.

Die Online-Ausbildung wird als synchrones Live-Format durchgeführt und fällt daher nicht unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Eine Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist nicht erforderlich. Es handelt sich um eine berufliche Weiterbildung zur persönlichen Kompetenzentwicklung. Der Kurs ist nicht staatlich akkreditiert und vermittelt keine staatlich anerkannte Qualifikation. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die berufliche

Anwendbarkeit der vermittelten Inhalte.

Individuelle Änderungen des Trainingsprogramms bleiben vorbehalten.

e) Kompaktseminare

Diese umfassen 1 oder 2 Seminartage, Teilnahmebescheinigung, Skript, Trainingsmaterial,

Verpflegung in den Kaffeepausen.

f) Webinare

Diese umfassen 4 Unterrichtsstunden Fortbildung digital, Teilnahmebescheinigung.

g) Coaching

Hier werden Inhalte, Umfang und Kosten zwischen Coach und Coachee abgesprochen.

2.2 Qualitätssicherung und freiwillige Nachbesserung

Das Systemische Institut Hamburg steht für eine hohe Qualität der angebotenen Aus- und

Weiterbildungen. Sollte es im Einzelfall zu berechtigten Beanstandungen hinsichtlich einzelner Ausbildungsinhalte kommen, behält sich das Institut vor, im Rahmen freiwilliger Kulanz eine Nachbesserung anzubieten. Diese kann – je nach Aufwand und Umfang – kostenfrei oder kostenpflichtig erfolgen. Ein rechtlicher Anspruch auf Nachbesserung oder Lernerfolg besteht nicht. Die Entscheidung über Art, Umfang und Modalitäten etwaiger Ausgleichsmaßnahmen

trifft das Institut nach eigenem Ermessen.

3 Teilnahmebedingungen

3 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an unseren Ausbildungen setzt psychische Stabilität, Volljährigkeit sowie in der

Regel ein laufendes oder abgeschlossenes Hochschulstudium voraus. Ausnahmen hiervon können im Einzelfall nach vorheriger Absprache und individueller Prüfung ermöglicht werden. Darüber hinaus erwarten wir ein ernsthaftes Interesse an der Arbeit mit Menschen.

Im Rahmen der Ausbildung erfolgt eine persönliche Auseinandersetzung mit eigenen Themen und

Anliegen, die auch biografische und emotionale Reflexion beinhalten kann. Soziale Kompetenzen, insbesondere ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit anderen Teilnehmenden, sind eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme.

Mit ihrer Anmeldung erklären die Teilnehmenden ausdrücklich:

„Ich versichere, psychisch und geistig belastbar zu sein sowie in der Lage,

an der Ausbildung zum Systemischen Business Coach und/oder Systemischen Organisationsentwickler

teilzunehmen. Ich bin bereit, in allen Selbsterfahrungsanteilen Verantwortung

für mich selbst zu übernehmen.“

Das Systemische Institut Hamburg behält sich das Recht vor, den Ausbildungsvertrag

außerordentlich zu kündigen, wenn sich im Verlauf der Ausbildung zeigt, dass die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder wenn ein Verhalten vorliegt, das gegen ethische Grundsätze oder geltendes Recht verstößt.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung

erbrachten Leistungen zeitanteilig zu vergüten. Bereits geleistete Zahlungen, die über diesen Anteil hinausgehen, werden anteilig zurückerstattet.

4 Regelung der Ausbildungsabschlüsse

4 Regelung der Ausbildungsabschlüsse

Im Rahmen des Abschlussmoduls reflektieren die Teilnehmenden einen eigenen Coaching- oder

Beratungsfall unter Einbezug der Ausbildungsinhalte sowie ihrer persönlichen Entwicklung. Die Ergebnisse werden im Abschlusskolloquium präsentiert. Die Reflexionsaufgaben dienen der persönlichen Entwicklung und inhaltlichen Integration. Eine formale Benotung oder Bewertung findet nicht statt.

a) Ein Zertifikat als „Systemischer Business Coach“ wird ausgestellt, wenn folgende

Teilnahmeelemente erfüllt sind:

  • Teilnahme an sieben Modulen mit insgesamt 213 Ausbildungsstunden (ein einmaliger Modulausfall ist möglich),
  • Nachweis von sieben Peergruppentreffen inkl. Selbststudium (120 Ausbildungsstunden),
  • Durchführung eines eigenen Coaching-Prozesses mit mindestens drei Sitzungen,
  • Fristgerechte Erstellung einer schriftlichen Falldokumentation auf Grundlage eines institutsinternen Leitfadens zur Reflexion und fachlichen Einordnung des Coaching-Prozesses,
  • Präsentation zentraler Lernerfahrungen und Fallaspekte im Abschlusskolloquium (Teilnahme am kompletten Modul erforderlich).


Zu Beginn der Ausbildung füllen die Teilnehmenden einen strukturierten Fragebogen zur

individuellen Standortbestimmung aus (z. B. ISK-Kompetenztest). Dieser dient der bewussten Auseinandersetzung mit persönlichen Stärken, Lernzielen und Entwicklungsfeldern. Die Auswertung erfolgt nicht im Sinne einer Lernzielkontrolle, sondern ausschließlich zur persönlichen Orientierung.

Sofern nicht alle vorgesehenen Ausbildungselemente absolviert wurden, wird eine Teilnahmebescheinigung über die jeweils durchgeführten Module und Inhalte ausgestellt.

b) Ein Zertifikat als „Systemischer Organisationsentwickler“ wird ausgestellt, wenn folgende

Teilnahmeelemente erfüllt sind:

  • Teilnahme an sechs Modulen mit insgesamt 140 Ausbildungsstunden (ein einmaliger Modulausfall ist möglich),
  • Nachweis von drei Intervisionstreffen und zwei Peer‑Group‑Treffen sowie zusätzlichem Selbststudium im Umfang von 110 Ausbildungsstunden,
  • Durchführung eines Interviews, das der persönlichen Standortbestimmung und Lernreflexion dient,
  • Durchführung eines Organisationsentwicklungsprozesses mit mindestens drei Beratungseinheiten,
  • Fristgerechte Erstellung einer schriftlichen Falldokumentation auf Grundlage eines institutsinternen Leitfadens zur Reflexion und fachlichen Einordnung des Beratungsprozesses,
  • Präsentation zentraler Lernerfahrungen und Fallaspekte des OE‑Prozesses im Abschlusskolloquium (Teilnahme am kompletten Modul erforderlich),


Sofern nicht alle vorgesehenen Ausbildungselemente absolviert wurden, wird eine

Teilnahmebescheinigung über die jeweils durchgeführten Module und Inhalte ausgestellt.

5 Abwesenheitsregelung

5 Abwesenheitsregelung

Ein einmaliger Modulausfall ist ohne Nachholpflicht und ohne Nachweis möglich. Bei krankheits-

oder dienstreisebedingter Abwesenheit können versäumte Module – mit Ausnahme des Abschlussmoduls – kostenfrei in einem späteren Lehrgang nachgeholt werden, sofern ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird und freie Plätze vorhanden sind.

Fehlzeiten ohne Nachweis können auf Wunsch kostenpflichtig nachgeholt werden, sofern dies für den Erwerb eines Zertifikats erforderlich ist. Die Nachholgebühr beträgt 1.060,00 EUR (umsatzsteuerbefreit) in der Coaching-Ausbildung bzw. 1.410,15 EUR (inkl. MwSt.) in der Organisationsentwickler-Ausbildung.

Das Abschlussmodul ist fester Bestandteil des Curriculums. Bei triftigem, nachgewiesenem Grund für eine Abwesenheit (z. B. ärztliches Attest) kann – sofern ein Zertifikat angestrebt wird – ein individueller Nachholtermin für die Abschlusspräsentation vereinbart werden. Dieser ist separat zu vergüten (350,00 EUR pro Stunde). Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist

die Präsentation nicht erforderlich.

Das Pretest-Auswertungsgespräch ist bei ordnungsgemäßer Teilnahme kostenlos. Wird ein bestätigter Termin nicht mindestens 24 Stunden vorab abgesagt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 250,00 EUR erhoben, sofern eine Zertifizierung gewünscht wird. Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist der Test nicht erforderlich.

Im Premium-Paket gebuchte Einzelcoachings oder Gruppen-Supervisionen verfallen, wenn sie nicht

mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt oder bis zum Ende der Ausbildungsdauer in Anspruch genommen wurden.

6 Anmeldung und Teilnahmegebühr

6 Anmeldung und Teilnahmegebühr

Die verbindliche Anmeldung zur Aus- und Weiterbildung kann per Post oder per PDF-Formular in einer E-Mail erfolgen.

Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung fällig, sofern keine Ratenzahlung vereinbart wurde. Ist Ratenzahlung vereinbart, erfolgt die Zahlung in den vereinbarten Raten, die jeweils vor Beginn der nächsten Seminareinheit fällig sind. Die genaue Anzahl und Höhe der Raten ergeben sich aus dem Anmeldeformular.

Bei teilweisem oder vollständigem Zahlungsverzug ist das Systemische Institut Hamburg von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit.

7 Rücktritt

7 Rücktritt

a) Ausbildungen, Seminare, Trainings, Webinare

Ein Rücktritt ist bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für den damit verbundenen

Verwaltungsaufwand wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 % bis 10 % der Kursgebühr erhoben – abhängig vom Umfang der bis dahin geleisteten Vorbereitungen.

Erfolgt der Rücktritt weniger als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine angemessene Aufwandsentschädigung erhoben. Sofern kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird, kann diese bis zur vollen Höhe der Veranstaltungsgebühr betragen.

b) Coaching, Supervision

Für Coachings und Supervisionen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, wird der volle Preis von 250,00 EUR (zzgl. MwSt.) in Rechnung gestellt.

c) Absage vom Systemischen Institut Hamburg

Eine Aus- oder Weiterbildung kann vom Systemischen Institut Hamburg aus wichtigem Grund

abgesagt werden, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder dem Ausfall eines Dozenten. Findet eine Veranstaltung aus wichtigem Grund nicht statt, erstattet das Systemische Institut Hamburg bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück oder stellt den Teilnehmer auf Wunsch auf einen anderen Termin um.

Teilnehmer haben 14 Tage nach Mitteilung des neuen Termins Zeit, diesen zu akzeptieren. Wenn die Teilnehmenden den neuen Termin ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des neuen Termins akzeptieren, gelten die regulären Kündigungsregelungen für die veränderten Bedingungen.

Kann eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien,

behördliche Anordnungen) nicht durchgeführt werden, wird das Systemische Institut Hamburg die Veranstaltung auf einen späteren Termin verschieben oder eine alternative Lösung anbieten. Eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühren ist in diesem Fall nicht verpflichtend. Änderungen der Veranstaltungstermine werden spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Startdatum per E-Mail mitgeteilt.

d) Rückstellungen für Wasserschäden und bauliche Maßnahmen

Das Systemische Institut Hamburg behält sich vor, im Falle unvorhersehbarer infrastruktureller

Maßnahmen (z. B. infolge von Gebäudeschäden, Sanierungen oder höherer Gewalt) den Veranstaltungsort zu wechseln oder einzelne Termine zu verschieben. Die Teilnehmenden werden in solchen Fällen frühzeitig über Alternativen informiert.

e) Kulanzregelungen

In Ausnahmefällen kann das Systemische Institut Hamburg eine kostenfreie Umbuchung auf einen späteren Ausbildungsstart oder eine kostenfreie individuelle Abschlussprüfung für schwangere Teilnehmerinnen gewähren. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes bis spätestens sechs Wochen vor dem ursprünglichen Prüfungstermin. Diese Kulanzregelungen erfolgen ausschließlich nach Einzelfallprüfung und setzen eine schriftliche Anfrage durch die Teilnehmerin voraus.

8 Kündigung

8 Kündigung

Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten kann der Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Für Teilnehmende, die die Veranstaltung zu einem ermäßigten Preis gebucht haben, ist eine ordentliche Kündigung erst nach der Hälfte der Veranstaltung möglich.

Im Falle einer Kündigung der Teilnahme während der Ausbildung wird eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr für die noch nicht absolvierten Teile gewährt. Bereits in Anspruch genommene Leistungen wie Module, Seminare, Coachings etc. sind nicht erstattungsfähig.

Die Teilnehmenden können nach Wunsch eine Teilnahmebescheinigung für die erfolgreich abgeschlossenen Module erhalten.

9 Widerrufsbelehrung

9 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung gemäß Fernabsatzgesetz: Die Teilnehmenden haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Widerruf muss schriftlich und nachweislich per E-Mail oder Brief erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Teilnehmende vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Veranstaltung begonnen hat.

10 Urheberrecht

10 Urheberrecht

Die Arbeitsunterlagen des Systemischen Instituts Hamburg sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung der Unterlagen für eigene gewerbliche Zwecke oder die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde ausdrücklich die schriftliche Zustimmung des Instituts erteilt.

11 Datenschutz

11 Datenschutz

Mit der Anmeldung zum Systemischen Business Coach und/oder Organisationsentwickler erklären sich die Teilnehmenden widerruflich damit einverstanden, dass von ihnen angegebenen Daten in der Teilnehmerdatenbank des Systemischen Instituts Hamburg gespeichert werden. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nur zum Zweck der Durchführung der Ausbildungen und zur Kommunikation mit den Teilnehmenden verwendet. Die Teilnehmenden können jederzeit der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen.

Bei der Übermittlung von Daten über das Internet übernimmt das Systemische Institut Hamburg keine Haftung für Übermittlungsfehler, Veränderung oder Verlust der Daten sowie für die Datensicherheit.

Hinweis zu Medienveröffentlichungen: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei unseren Gruppenveranstaltungen Fotos und Videos gemacht werden. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass diese Fotos für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts verwendet werden dürfen. Die Teilnehmer haben jedoch im Rahmen der Veranstaltungen das Recht auf Widerspruch gegen diese Verwendung.

12 Haftung für Unfälle

12 Haftung für Unfälle

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Systemische Institut Hamburg übernimmt keine Haftung für persönliche Schäden oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der gewählten Veranstaltung auftreten könnten, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Instituts.

Es wird empfohlen, dass Teilnehmer eine private Unfallversicherung abschließen, um sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse abzusichern.

13 Haftung

13 Haftung

Das Systemische Institut Hamburg übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die während der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auftreten. Die Haftung des Instituts beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Systemische Institut Hamburg nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, sind ausgeschlossen. Das Systemische Institut Hamburg übernimmt zudem keine Haftung für die Inhalte verlinkter Seiten oder Grafiken.